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Stand: 01 / 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Roman Mayer GmbH Ferdinand-Happ-Str. 53 60314 Frankfurt am Main
(1) Allgemeines
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung für alle Verträge über Leistungen zwischen der Roman Mayer GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, sofern dieser als Unternehmer gem. §14 BGB auftritt.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Zur Wahrung der Schriftform genügt hierbei eine einfache E-Mail.
  3. Abweichungen sowie individuelle Abreden im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB, gem. 305b BGB.
(2) Vertragsgegenstand
  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in folgenden Bereichen a) Copywriting & Textkonzeption Dies betrifft insb., aber nicht abschließend, Leistungen im Bereich der strategischen Konzeption, Erstellung und Optimierung von Texten für Marketing- und Kommunikationszwecke des Auftraggebers. Ziel ist die zielgruppenorientierte, verständliche und wirkungsvolle Darstellung von Produkten, Dienstleistungen oder Marken. Dies umfasst insbesondere Copywriting für digitale und analoge Medien, wie z. B. Webseiten, Landingpages, Werbeanzeigen, E-Mail-Marketing, Social-Media-Inhalte, Skripte, Sales-Texte sowie weitere marketingbezogene Dokumente. Ein bestimmter wirtschaftlich messbarer Erfolg wird nicht explizit geschuldet. b) Marketing-, Werbe- & Kampagnenberatung Dies betrifft insb., jedoch nicht abschließend, Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Marketing, Werbestrategie und Kampagnenplanung. Gegenstand der Leistung ist die konzeptionelle, strategische und inhaltliche Beratung des Auftraggebers zu Werbemaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Werbekanälen, Anzeigenkampagnen, Zielgruppenansprache, Angebotsstruktur, Funnel-Konzeption, Messaging, Creatives-Strategie sowie Budget- und Kampagnenlogik. Die Leistungen erfolgen ausschließlich als Dienstleistung in Form von Beratung, Analyse, Empfehlungen und Handlungsvorschlägen. Eine tatsächliche Umsetzung, technische Implementierung oder operative Durchführung von Werbemaßnahmen ist nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder messbarer Erfolg, insbesondere in Form von Reichweite, Leads, Conversions oder Umsätzen, wird nicht geschuldet.
  2. Sämtliche von dem Auftragnehmer abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, solange diese nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind.
  3. Im Rahmen des Vertrags besteht eine gewisse Gestaltungsfreiheit bei dem Auftragnehmer. Elementare Grundlage für die Vertragserfüllung ist neben dem Angebotsinhalt die Absprache über weitere individuelle Einzelheiten mit dem Auftraggeber.
  4. Jegliche Änderungswünsche des Vertrags bedürfen der Textform.
  5. Änderungswünsche oder Stornierungen des Auftraggebers nach Vertragsbeginn berechtigen den Auftragnehmer zum Ersatz der dadurch entstehenden Mehrkosten. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(3) Mitwirkungspflichten
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche Informationen, Daten, Grafiken, Bilder, Videos, Vorlagen, Logos, etc., die zur Vertragserfüllung notwendig sind und die nicht erst durch den Auftragnehmer erstellt werden sollen, zur Verfügung zu stellen.
  2. Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte gem. Absatz 1 frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insb., aber nicht abschließend, etwaige Urheber- und Marken- sowie Lizenz-Rechte. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte verursacht werden können.
  3. Um die vereinbarten Fertigstellungszeiten zu gewährleisten, stellt der Auftraggeber die o.a. Inhalte zudem zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung.
  4. Unterlassene, verspätete oder unzureichende Mitwirkungen des Auftraggebers berechtigen diesen nicht zur Zurückbehaltung, Kürzung oder Anpassung der vereinbarten Vergütungskonditionen und begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Kompensationsleistungen.
  5. Der Auftraggeber behandelt die Inhalte während und auch nach der Vertragserfüllung streng vertraulich und berücksichtigt hierbei insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten gem. aller datenschutzrechtlich relevanten Gesetze.
  6. Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungserbringung einzelne Teile, die er nicht in eigener Person zu erbringen hat, Dritte hinzuziehen, gem. § 267 BGB.
(4) Zahlungskonditionen
  1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. derzeit 19%.
  2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, besteht die Pflicht zur Zahlung einer Setup-Gebühr sowie einer monatlichen fortlaufenden Gebühr während der Vertragslaufzeit.
  3. Im Rahmen bereits laufender Geschäftsbeziehungen ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Auftragnehmer spätestens mit der Auftragsbestätigung im Zuge der Vertragsanbahnung.
  4. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt ebenso unberührt.
  5. Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftigen und unbestrittenen Forderung gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen.
  6. Wird die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer eine höhere Vorauszahlung verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten, sowie die Fortsetzung resp. Fertigstellung seiner Leistung einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
(5) Lieferungs- und Abnahmekonditionen, Laufzeit und Kündigung
  1. Der Auftragnehmer ist in der Wahl der verwendeten Technologie für die Erbringung seiner Leistungen grds. frei.
  2. Die Leistungen nach (2) (1) a) stellen einen Werkvertrag dar. Näheres hierzu regeln die nachfolgenden Klauseln. Die Leistungen nach (2) (1) b) stellen einen Dienstvertrag dar.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das nach den Vertragsinhalten und Absprachen hergestellte Werk von dem Auftragnehmer abzunehmen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die Abnahme hinweist und eine angemessene Frist gesetzt hat, welche der Auftraggeber schuldhaft verstreichen lässt. Diese angemessene Frist beträgt grds. 7 Werktage, sofern nichts anderes individuell vereinbart worden ist.
  4. Die Abnahme des Werks gem. (2) (1) a) darf vom Auftraggeber nicht bloß aus künstlerischen oder gestalterischen Gründen versagt werden.
  5. Nähere Einzelheiten zu (5) (4) können individualvertraglich vereinbart werden.
  6. Grds. handelt es sich um einen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Dieser wird automatisch um weitere 12 Monate verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten in Textform gekündigt wird. Für die Einhaltung der Textform genügt eine Kündigung via einfacher E-Mail.
(6) Urheber- und Nutzungsrechte
  1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an dem zu erstellenden Werk ein einfaches, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
  2. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über.
  3. Die erstellten Werke dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht verändert werden.
  4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte resp. eine Einräumung weiterer Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
(7) Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Der Ausschluss resp. die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
  4. Für Leistungen des Auftragnehmers, welche durch den Einsatz beim Auftraggeber zu Verstößen gegen bspw. das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht führen können, haftet der Auftragnehmer nicht.
  5. Auch haftet der Auftragnehmer nicht für die Fähigkeit zur Eintragung eines etwaigen Marken- oder Patentschutzes durch den Auftraggeber. Bei Bekanntsein oder Bekanntwerden solcher Bedenken weist die Auftragnehmerin den Auftraggeber jedoch darauf hin und teilt etwaige Bedenken mit. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund solcher Aussagen resultieren können.
  6. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
(8) Schlussbestimmungen
  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Vertragsschluss den Namen als auch die Adresse einer Internetpräsenz vom Auftraggeber als Referenz zu nutzen und auch auf eigenen Kommunikationskanälen zu werben, sofern nichts anderes diesbezüglich vereinbart worden ist.
  2. Ferner wird vereinbart, dass auf die Webseite des Auftraggebers ein Link zum Auftragnehmer gesetzt wird, unter dem der Auftragnehmer seine eigene Leistung bewerben kann.
  3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.
  4. Für diese AGB und alle individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
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